Team - Cordes & Wessel

KANZLEI CORDES & WESSEL -
Ihr kompetenter Steuerberater in Rostock

Kanzlei

Unsere
Steuerkanzlei

Steuerberatung und Steuerrecht aus einer Hand, kompetent, loyal und diskret: So kümmern wir uns umfassend um alle Steuerbelange unserer Mandanten. Gewerbetreibende und Freiberufler sind bei uns ebenso gut aufgehoben wie Vermieter, Kapitalanleger, Arbeitnehmer und Rentner.

vereint Tradition
und Zukunft

Eine moderne Steuerberatung muss stetig neuen Anforderungen gerecht werden. Wir haben die Zukunft im Blick, ohne die Werte zu vergessen, die unsere Mandanten von jeher an uns schätzen. Dafür steht nach wie vor unser Name, auch wenn mit Cornelius Cordes einer der Kanzleigründer nun im Ruhestand ist.

in Ihrem
besten Interesse.

Uns liegt sehr an einer persönlichen, vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Wir entlasten Sie von bürokratischen Mühen und bearbeiten Ihre Steuerangelegenheiten mit Fachwissen und Sorgfalt korrekt und so vorteilhaft wie im gesetzlichen Rahmen möglich.

Team

In allen Steuerfragen an Ihrer Seite

TIL WESSEL | Inhaber
Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht


  • Jahrgang 1970, verheiratet, zwei Kinder
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau, Schwerpunkt Steuerrecht
  • Referendariat in Regensburg
  • Tätigkeit in großer Kanzlei für Wirktschafts- und Steuerrecht
  • seit 2002 Rechtsanwalt in Rostock
  • seit 2005 Fachanwalt für Steuerrecht
  • seit 2006 gemeinsam mit Cornelius Cordes Inhaber der Kanzlei CORDES & WESSEL
  • seit 2007 Steuerberater
  • seit 2014 nach dem Ausscheiden von Cornelius Cordes (Ruhestand) alleiniger Inhaber der Kanzlei CORDES & WESSEL

DAS TEAM VON CORDES & WESSEL

Unser Team aus qualifizierten Steuerfachangestellten steht für eine stets kompetente, umfassende Beratung unserer Mandanten, kümmert sich zuverlässig und effizient um alle Aufträge und Fragen.

Leistungen

Klassische Steuerberatung und Steuerrecht aus einer Hand

Mit Steuersachen jedweder Art fühlen sich viele Menschen unwohl und überfordert. Wir nehmen unseren Mandanten diese Sorgen ab und erledigen für Sie alle Aufgaben der klassischen Steuerberatung: die laufende Buchhaltung, den Jahresabschluss, die Steuererklärung, korrekt und fristgerecht. Wir optimieren und planen Ihre Steuern sinnvoll und in Ihrem besten Interesse.

Kanzleigründer, Inhaber und Fachanwalt für Steuerrecht Til Weßel übernimmt für Sie zudem auch alle Rechtsangelegenheiten rund um das Thema Steuern, von einer qualifizierten Erstberatung bis hin zu Streitigkeiten vor Finanzämtern und Gerichten. Als Rechtsanwalt steht er – selbstverständlich unter der strikten Wahrung des Mandantenschutzes – auch anderen Steuerbüros in Rechtsfragen zur Verfügung.

Rechtsberatung

  • Erstberatung in angrenzenden Fachgebieten
  • Erwerbung und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen
  • Vertretung in Haftungsfällen
  • Vertragsgestaltungen
  • Unternehmensgründungen
  • Vertretung vor Finanzbehörden und Gerichten in Rechtsbehelfsverfahren und in Steuerstraf- und Bußgeldangelegenheiten

Steuerberatung

  • Einrichtung, Führung und Überwachung der Buchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Erstellung von Bilanzen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Steuerberatung
  • Überprüfung von Vermögensanlagen
  • Überprüfung von Steuerbescheiden
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung
  • Erstellung betrieblicher und privater Steuererklärungen
  • Beratung in allen Fragen der Rechtsformenwahl, des Rechtsformenwechsels und der Unternehmensnachfolge unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Beratung und Unterstützung in allen betriebswirtschaftlichen und vermögensrechtlichen Fragen bei Bank- und Finanzgesprächen, Investitionsentscheidungen und Existenzgründungen
  • Erstellung von Vermögensstatuten

Schnell und modern: papierlose Buchhaltung

Die Zukunft ist digital, auch in der Welt der Steuer: Spätestens ab 2022 soll sie kommen, die komplett digitale Steuererklärung. Wir bieten unseren Mandanten schon heute an, eine solche moderne, papierlose Buchhaltung zu führen.

Das ist digitale Buchhaltung bei CORDES & WESSEL

Auch wenn es nach Jahrzehnten der Hefter und Zettelboxen für viele Menschen erst einmal ungewohnt scheint: Bald werden Buchhaltung wie auch Steuererklärung vornehmlich digital passieren, also vollkommen papierlos. Belege und Rechnungen werden dafür in ein Buchhaltungs- Programm gescannt. So sind alle Daten mit wenigen Klicks beim Mandanten vom Tisch und für den Steuerberater, der auf das Programm zugreifen kann, sofort verfügbar – ohne dass man Zettelboxen hin und her tragen und sortieren muss. mehr lesen

CORDES & WESSEL arbeiten dafür mit der Software „ADDISON OneClick“. Das Programm bietet alles, was die Buchhaltung und Büroorganisation vereinfacht: Hier kann man das Personal managen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen vornehmen, Online-Banking, jegliche Auswertungen machen lassen und gesicherte E-Mails mit dem Steuerberater austauschen. Die Software ist auch für Steuer- und IT-Laien schnell erfassbar und einfach zu bedienen. Die Daten stehen jederzeit auf allen Geräten wie Smartphone, Tablet oder Laptop zur Verfügung – wie die gescannten Belege im Dokumentenarchiv. Aufheben muss man die Papierbelege zwar trotzdem noch, falls das Finanzamt Nachfragen haben sollte. Aber bis dahin kann man sie getrost ins Lager stellen. Sprechen Sie uns gern an, wenn auch Sie Ihre Buchhaltung zukünftig papierlos führen wollen.

Steuerinformationen

Antworten auf Blick und Klick

Wie muss Elterngeld steuerlich berücksichtigt werden? Wann darf man eine Vorsteuer ziehen? Kann man Umzugskosten absetzen? Wir haben, übersichtlich gegliedert, viele Antworten und Erklärungen zu verschiedenen Steuerthemen für Sie parat:


10.04.25
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag:Anmeldung und Abführung für März 2023 bei Monatszahlern und für das1. Quartal 2025 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März2025 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2025 beiQuartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränktSteuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal2025.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2025 ist fällig.In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 14.April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werdenZuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht fürBarzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar dreiTage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung derGegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist dieKapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem dieKapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.



Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen.
In einem Sondierungspapier geben die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner einen ersten Einblick in ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Trotz rechtlicher Änderungen durch die WEG-Reform sind Zahlungen in die Erhaltungsrücklage auch weiterhin keine Werbungskosten eines Vermieters.
Auch wenn beim Finanzamt noch ein Einspruch anhängig ist, erlassen die Städte und Gemeinden einen Grundsteuerbescheid, der bei Bedarf dann nachträglich korrigiert wird.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird der Einkommensteuertarif für 2025 und 2026 angepasst und das Kindergeld erhöht.
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Ab 2025 stellt der Fiskus die schon lange geplante Übermittlungsmöglichkeit für die Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme bereit, womit die bisher ausgesetzte Mitteilungspflicht ab Juli 2025 in Kraft tritt.
Im November 2024 startet die Vergabe der seit Jahren geplanten Wirtschafts-Identifikationsnummer, mit der sich künftig jeder wirtschaftlich Tätige eindeutig gegenüber Finanzämtern und anderen Behörden identifizieren können soll.
Der Bundestag hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt, umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert und eine digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden eingeführt werden sollen.


In einem Sondierungspapier geben die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner einen ersten Einblick in ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Im November 2024 startet die Vergabe der seit Jahren geplanten Wirtschafts-Identifikationsnummer, mit der sich künftig jeder wirtschaftlich Tätige eindeutig gegenüber Finanzämtern und anderen Behörden identifizieren können soll.
Der Bundestag hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt, umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert und eine digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden eingeführt werden sollen.
Im Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sind zahlreiche Detailänderungen enthalten, wovon vor allem einige Änderungen bei der Umsatzsteuer Folgen für die meisten Unternehmer haben werden.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält zusätzliche Verbesserungen bei der Abschreibung und einige weitere Änderungen.
Mit einem umfangreichen Steueränderungsgesetz, das vor allem Erleichterungen und Vereinfachungen enthält, will die Bundesregierung neue Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen.
Die staatlichen Corona-Hilfen erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften.
Spätestens Ende Juni 2023 müssen die Endabrechnungen für die Überbrückungshilfen vorliegen, während für die Neustarthilfen die Frist schon am 31. März 2023 ausgelaufen ist.


Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab 2025 eine Lohnerhöhung, um die bis Ende 2024 in Teilbeträgen gezahlte steuerfreie Inflationsausgleichsprämie als Einkommenskomponenten zu ersetzen, führt dies nicht zu deren rückwirkender Behandlung als steuerpflichtiger Lohnbestandteil.
In einem Sondierungspapier geben die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner einen ersten Einblick in ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Die neuen Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Jahr 2025 stehen fest und fallen um rund 3 - 4 % höher aus als in 2024.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Auslandsreisekosten mit Wirkung zum 1. Januar 2025 an die Preis- und Kaufkraftentwicklung in den einzelnen Ländern angepasst.
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird der Einkommensteuertarif für 2025 und 2026 angepasst und das Kindergeld erhöht.
Im Jahr 2025 steigen lediglich die Sachbezugswerte für Mahlzeiten spürbar, während der Wert für eine freie Unterkunft nur sehr geringfügig ansteigt.
Hohe Lohnabschlüsse im vergangenen Jahr führen dazu, dass die Beitragsbemessungsgrenzen in 2025 um rund 6,5 % steigen.
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Die nachträgliche Anhebung des steuerfreien Existenzminimums und des Kinderfreibetrags für 2024 ist beschlossen und kann damit noch bei der Lohnabrechnung für Dezember 2024 berücksichtigt werden.


Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen.
Eine vom Anteil am Stammkapital abweichender Gewinnanteil wird vom Finanzamt auch nach einem wirksamen satzungsdurchbrechenden Beschluss anerkannt.
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Nach einer wirksamen Antragstellung ist das Teileinkünfteverfahren auch in den folgenden vier Jahren anzuwenden, selbst wenn die Voraussetzungen schon nach dem ersten Jahr entfallen sind.
Das Honorar für den Steuerberater, der den Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Gesellschaftsanteils ermittelt und erklärt, gehört zu den abziehbaren Veräußerungskosten.
Unabhängig davon, ob Tantiemen tatsächlich ausgezahlt werden, gelten sie bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer mit Feststellung des Jahresabschlusses als fällig und zugeflossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Bundestag hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt, umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert und eine digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden eingeführt werden sollen.
Wenn die Voraussetzungen für den Bezug einer Versorgungskomponente nicht eindeutig geregelt sind, hat das keine schädlichen Folgen für die Pensionsrückstellung zu einer anderen Versorgungskomponente, deren Voraussetzungen klar bestimmt sind.
Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Teileinkünfteverfahren auch in den folgenden vier Jahren anzuwenden, selbst wenn die Voraussetzungen in der Zwischenzeit entfallen sind.
Mit Verzögerung und deutlich reduziertem Umfang ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und in Kraft getreten.


Übernimmt ein Partner in einer Gemeinschaftspraxis oder Partnerschaftsgesellschaft im Wesentlichen organisatorische Aufgaben, liegen trotzdem Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit vor, wenn er daneben zumindest eine minimale behandelnde oder beratende Tätigkeit für Patienten oder Mandanten ausübt.
Es bleibt dabei, dass der Anscheinsbeweise für eine private Fahrzeugnutzung durch den Unternehmer nur mit umfassenden und stichhaltigen Indizien oder einem Fahrtenbuch widerlegt werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen.
In einem Sondierungspapier geben die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner einen ersten Einblick in ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Die Tätigkeit eines Tätowierers kann eine gewerbesteuerfreie künstlerische Tätigkeit sein.
Viele Betriebe müssen ab 2025 die Künstlersozialabgabe erst dann ermitteln und abführen, wenn die im Jahr insgesamt gezahlten beitragspflichtigen Entgelte über 700 Euro liegen.
Die neuen Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Jahr 2025 stehen fest und fallen um rund 3 - 4 % höher aus als in 2024.
Stellt das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung fest, dass Aufzeichnungspflichten verletzt wurden, kann es auch bereits bestandskräftige Steuerbescheide noch ändern.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Allein die Absicht, ein Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner technischen Nutzungsdauer zu verkaufen, macht das Wirtschaftsgut noch nicht zum Teil des Umlaufvermögens.


Die Lieferung von Mieterstrom kann eine selbstständige Hauptleistung sein, die der Umsatzsteuer unterliegt, womit der Vorsteuerabzug aus der angeschafften PV-Anlage möglich ist.
In einem Sondierungspapier geben die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner einen ersten Einblick in ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Wie andere spezialisierte Unterrichtsarten ist auch der Flugunterricht für Hobbypiloten kein umsatzsteuerfreier Schulunterricht.
Zwar gehen Mietverträge beim Kauf einer Immobilie auf den Käufer über, dieser haftet aber nicht für die vom Voreigentümer darin ausgewiesene Umsatzsteuer.
Trotz einer Änderung der Steuerbefreiungsregelung für Bildungsleistungen behalten die bisherigen Bescheinigungen der zuständigen Landesbehörden ihre Gültigkeit.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Die Ausgleichszahlung für die vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags mit Mindestlaufzeit ist Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgelts für die vertraglich vereinbarte Dienstleistung.
Fehlt in einer Rechnung der Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft und die damit verbundene Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers, ist keine rückwirkende Korrektur dieser Rechnung möglich.
Auch Vereine müssen ab dem nächsten Jahr in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und spätestens in einigen Jahren selbst E-Rechnungen ausstellen, wenn sie an Unternehmen Dienstleistungen erbringen oder Waren verkaufen.


Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab 2025 eine Lohnerhöhung, um die bis Ende 2024 in Teilbeträgen gezahlte steuerfreie Inflationsausgleichsprämie als Einkommenskomponenten zu ersetzen, führt dies nicht zu deren rückwirkender Behandlung als steuerpflichtiger Lohnbestandteil.
Während die künftige Koalition eine dauerhafte Anhebung der Pendlerpauschale plant, wird diese schon lange von vielen Arbeitnehmern bei der Steuererklärung geltend gemacht.
In einem Sondierungspapier geben die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner einen ersten Einblick in ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen.
Ein Teilzeitstudent kann beim Zweitstudium die Fahrtkosten zur Hochschule nach Reisekostengrundsätzen geltend machen und ist nicht auf die Entfernungspauschale beschränkt.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Auslandsreisekosten mit Wirkung zum 1. Januar 2025 an die Preis- und Kaufkraftentwicklung in den einzelnen Ländern angepasst.
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird der Einkommensteuertarif für 2025 und 2026 angepasst und das Kindergeld erhöht.
Kosten, die der Arbeitnehmer selbst trägt, mindern nur dann den geldwerten Vorteil im Rahmen der 1 %-Regelung, wenn diese sonst vom Arbeitgeber für die Gewährung dieses geldwerten Vorteils getragen worden wären.
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.


Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob ein in Deutschland steuerpflichtiger Schweizer ebenfalls die Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen darf.
Ein Gartengrundstück in einem Landschaftsschutzgebiet kann bei der Grundsteuer nicht einfach mit dem Bodenrichtwert für baureifes Land angesetzt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen.
In den Bundesländern, die bei der Grundsteuerreform das Bundesmodell anwenden, haben die Immobilieneigentümer bis Mitte 2024 in 13 % der Fälle Einspruch eingelegt.
Auch erst nachträglich vereinbarte Sonderwünsche können der Grunderwerbsteuer unterliegen, sofern ein Zusammenhang mit dem Kaufvertrag für ein noch zu errichtendes Gebäude besteht.
Trotz rechtlicher Änderungen durch die WEG-Reform sind Zahlungen in die Erhaltungsrücklage auch weiterhin keine Werbungskosten eines Vermieters.
Auch wenn beim Finanzamt noch ein Einspruch anhängig ist, erlassen die Städte und Gemeinden einen Grundsteuerbescheid, der bei Bedarf dann nachträglich korrigiert wird.
Wird der letzte Teil des Grundbesitzes auch nur einen Tag vor Ablauf des Veranlagungszeitraums verkauft, besteht kein Anspruch auf die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer.
Inzwischen haben mehrere Finanzgerichte entschieden, dass das Bundesmodell für die Grundsteuerreform verfassungsgemäß ist.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.


Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen.
Auch wenn die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio notwendig ist, um an einem dort angebotenen medizinisch notwendigen Training teilzunehmen, sind die Mitgliedsbeiträge nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird der Einkommensteuertarif für 2025 und 2026 angepasst und das Kindergeld erhöht.
Das Bundesfinanzministerium hat geregelt, wie der Nachweis der Zwangsläufigkeit für die Kosten eines Medikaments nach der Einführung des E-Rezepts erfolgen soll.
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Sofern das eigene Einkommen bereits über dem Existenzminimum liegt, sind die Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Jahr für Jahr steigen die Einnahmen der Kommunen aus der Hundesteuer - innerhalb von zehn Jahren um satte 41 %.
Nach wie vor setzen mehr zusammenveranlagte Paare auf die beliebte Steuerklassenkombination III/V statt auf das Faktorverfahren der Kombi IV/IV.
Auch bei einer Kinderlosigkeit aufgrund von Unfruchtbarkeit sind die Kosten einer Adoption nicht als Krankheitsfolgekosten abziehbar.

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Til Weßel
CORDES & WESSEL
Steuerberater / Rechtsanwalt

Friedrich-Barnewitz-Straße 1
18119 Rostock - Warnemünde

Tel 0381 / 519 27 17
Fax 0381 / 519 08 48
E-Mail kanzlei@cordes-wessel.de

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Til Weßel
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USt-ID: DE221432815 

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Ostseeallee 40
18107 Rostock
Telefon: 0381 / 776 76 76
Fax: 0381 / 776 76 77
Internet: www.stbk-mv.de

Rechtsanwaltskammer Mecklenburg - Vorpommern
Arsenalstraße 9
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 511 96 00
Fax: 0385 / 511 96 09 9
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Internet: www.rak-mv.de

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www.kempka-scholz.de

Fotografie: Christian Möller
www.moegrafie.de

Berufsrecht
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberatung
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgeszt (DVStB)
- Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
- Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer www.bstbk.de unter Downloads.

Rechtsberatung
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Fachanwaltsordnung (FAO)

Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de.

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  • ggf. im Fall der Übermittlung an Empfänger in Drittländern, sofern kein Beschluss der EU-Kommission über die Angemessenheit des Schutzniveaus nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO vorliegt, Informationen darüber, welche geeigneten Garantien gem. Art. 46 Abs. 2 DSGVO zum Schutze der personenbezogenen Daten vorgesehen sind.

6.2 Berichtigung und Vervollständigung

Sofern Sie feststellen, dass uns unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen vorliegen, können Sie von uns die unverzügliche Berichtigung dieser unrichtigen Daten verlangen. Bei unvollständigen Sie betreffenden personenbezogenen Daten können sie die Vervollständigung verlangen.

6.3 Löschung

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  • Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
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  • Ihre personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, erforderlich.

Kein Anspruch auf Löschung besteht, wenn die Löschung im Falle rechtmäßiger nicht automatisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und Ihr Interesse an der Löschung gering ist. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung.

6.4 Einschränkung der Verarbeitung

Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

  • Sie bestreiten die Richtigkeit der personenbezogenen Daten. Die Einschränkung kann in diesem Fall für die Dauer verlangt werden, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie verlangen statt Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
  • Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht länger für die Zwecke der Verarbeitung benötigt, die Sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
  • Sie haben Widerspruch gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt. Die Einschränkung der Verarbeitung kann solange verlangt werden, wie noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, dass die personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsan­sprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Bevor wir die Einschränkung aufheben, haben wir die Pflicht, Sie darüber zu unterrichten.

6.5 Datenübertragbarkeit

Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden: Sie können von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu übermitteln. Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln. 

6.6 Widerspruch

Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) oder auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten) beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für ein auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) oder Buchst. f) DSGVO gestütztes Profiling. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung einlegen. Das gilt auch für ein Profiling, das mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht. Nach Ausübung dieses Widerspruchsrechts werden wir die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für Zwecke der Direktwerbung verwenden.

Sie haben die Möglichkeit, den Widerspruch telefonisch, per E-Mail, Telefax oder an unsere zu Beginn dieser Datenschutzerklärung aufgeführte Postadresse unserer Kanzlei formlos mitzuteilen.

6.7 Widerruf einer Einwilligung

Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung kann telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder an unsere Postadresse formlos mitgeteilt werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die aufgrund der Einwilligung bis zum Eingang des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt. Nach Eingang des Widerrufs wird die Datenverarbeitung, die ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruhte, eingestellt.

6.8 Beschwerde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, können Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einlegen, die für den Ort Ihres Aufenthaltes oder Arbeitsplatzes oder für den Ort des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.

7. Google Maps

Diese Website benutzt Google Maps zur Darstellung eines Lageplans. Google Maps ist ein Dienst der Google Inc. ("Google"). Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Erfassung, Bearbeitung sowie der Nutzung der automatisch erhobenen sowie der von Ihnen eingegeben Daten durch Google, einer seiner Vertreter, oder Drittanbieter einverstanden. Die Nutzungsbedingungen für Google Maps und nähere Informationen finden Sie hier:

8. Stand und Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung hat den Stand vom 25. Mai 2018. Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu gegebener Zeit zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern und/oder an geänderte Behördenpraxis oder Rechtsprechung anzupassen.