Team - Cordes & Wessel

KANZLEI CORDES & WESSEL -
Ihr kompetenter Steuerberater in Rostock

Kanzlei

Unsere
Steuerkanzlei

Steuerberatung und Steuerrecht aus einer Hand, kompetent, loyal und diskret: So kümmern wir uns umfassend um alle Steuerbelange unserer Mandanten. Gewerbetreibende und Freiberufler sind bei uns ebenso gut aufgehoben wie Vermieter, Kapitalanleger, Arbeitnehmer und Rentner.

vereint Tradition
und Zukunft

Eine moderne Steuerberatung muss stetig neuen Anforderungen gerecht werden. Wir haben die Zukunft im Blick, ohne die Werte zu vergessen, die unsere Mandanten von jeher an uns schätzen. Dafür steht nach wie vor unser Name, auch wenn mit Cornelius Cordes einer der Kanzleigründer nun im Ruhestand ist.

in Ihrem
besten Interesse.

Uns liegt sehr an einer persönlichen, vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Wir entlasten Sie von bürokratischen Mühen und bearbeiten Ihre Steuerangelegenheiten mit Fachwissen und Sorgfalt korrekt und so vorteilhaft wie im gesetzlichen Rahmen möglich.

Team

In allen Steuerfragen an Ihrer Seite

TIL WESSEL | Inhaber
Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht


  • Jahrgang 1970, verheiratet, zwei Kinder
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau, Schwerpunkt Steuerrecht
  • Referendariat in Regensburg
  • Tätigkeit in großer Kanzlei für Wirktschafts- und Steuerrecht
  • seit 2002 Rechtsanwalt in Rostock
  • seit 2005 Fachanwalt für Steuerrecht
  • seit 2006 gemeinsam mit Cornelius Cordes Inhaber der Kanzlei CORDES & WESSEL
  • seit 2007 Steuerberater
  • seit 2014 nach dem Ausscheiden von Cornelius Cordes (Ruhestand) alleiniger Inhaber der Kanzlei CORDES & WESSEL

DAS TEAM VON CORDES & WESSEL

Unser Team aus qualifizierten Steuerfachangestellten steht für eine stets kompetente, umfassende Beratung unserer Mandanten, kümmert sich zuverlässig und effizient um alle Aufträge und Fragen.

Leistungen

Klassische Steuerberatung und Steuerrecht aus einer Hand

Mit Steuersachen jedweder Art fühlen sich viele Menschen unwohl und überfordert. Wir nehmen unseren Mandanten diese Sorgen ab und erledigen für Sie alle Aufgaben der klassischen Steuerberatung: die laufende Buchhaltung, den Jahresabschluss, die Steuererklärung, korrekt und fristgerecht. Wir optimieren und planen Ihre Steuern sinnvoll und in Ihrem besten Interesse.

Kanzleigründer, Inhaber und Fachanwalt für Steuerrecht Til Weßel übernimmt für Sie zudem auch alle Rechtsangelegenheiten rund um das Thema Steuern, von einer qualifizierten Erstberatung bis hin zu Streitigkeiten vor Finanzämtern und Gerichten. Als Rechtsanwalt steht er – selbstverständlich unter der strikten Wahrung des Mandantenschutzes – auch anderen Steuerbüros in Rechtsfragen zur Verfügung.

Rechtsberatung

  • Erstberatung in angrenzenden Fachgebieten
  • Erwerbung und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen
  • Vertretung in Haftungsfällen
  • Vertragsgestaltungen
  • Unternehmensgründungen
  • Vertretung vor Finanzbehörden und Gerichten in Rechtsbehelfsverfahren und in Steuerstraf- und Bußgeldangelegenheiten

Steuerberatung

  • Einrichtung, Führung und Überwachung der Buchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Erstellung von Bilanzen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Steuerberatung
  • Überprüfung von Vermögensanlagen
  • Überprüfung von Steuerbescheiden
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung
  • Erstellung betrieblicher und privater Steuererklärungen
  • Beratung in allen Fragen der Rechtsformenwahl, des Rechtsformenwechsels und der Unternehmensnachfolge unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Beratung und Unterstützung in allen betriebswirtschaftlichen und vermögensrechtlichen Fragen bei Bank- und Finanzgesprächen, Investitionsentscheidungen und Existenzgründungen
  • Erstellung von Vermögensstatuten

Schnell und modern: papierlose Buchhaltung

Die Zukunft ist digital, auch in der Welt der Steuer: Spätestens ab 2022 soll sie kommen, die komplett digitale Steuererklärung. Wir bieten unseren Mandanten schon heute an, eine solche moderne, papierlose Buchhaltung zu führen.

Das ist digitale Buchhaltung bei CORDES & WESSEL

Auch wenn es nach Jahrzehnten der Hefter und Zettelboxen für viele Menschen erst einmal ungewohnt scheint: Bald werden Buchhaltung wie auch Steuererklärung vornehmlich digital passieren, also vollkommen papierlos. Belege und Rechnungen werden dafür in ein Buchhaltungs- Programm gescannt. So sind alle Daten mit wenigen Klicks beim Mandanten vom Tisch und für den Steuerberater, der auf das Programm zugreifen kann, sofort verfügbar – ohne dass man Zettelboxen hin und her tragen und sortieren muss. mehr lesen

CORDES & WESSEL arbeiten dafür mit der Software „ADDISON OneClick“. Das Programm bietet alles, was die Buchhaltung und Büroorganisation vereinfacht: Hier kann man das Personal managen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen vornehmen, Online-Banking, jegliche Auswertungen machen lassen und gesicherte E-Mails mit dem Steuerberater austauschen. Die Software ist auch für Steuer- und IT-Laien schnell erfassbar und einfach zu bedienen. Die Daten stehen jederzeit auf allen Geräten wie Smartphone, Tablet oder Laptop zur Verfügung – wie die gescannten Belege im Dokumentenarchiv. Aufheben muss man die Papierbelege zwar trotzdem noch, falls das Finanzamt Nachfragen haben sollte. Aber bis dahin kann man sie getrost ins Lager stellen. Sprechen Sie uns gern an, wenn auch Sie Ihre Buchhaltung zukünftig papierlos führen wollen.

Steuerinformationen

Antworten auf Blick und Klick

Wie muss Elterngeld steuerlich berücksichtigt werden? Wann darf man eine Vorsteuer ziehen? Kann man Umzugskosten absetzen? Wir haben, übersichtlich gegliedert, viele Antworten und Erklärungen zu verschiedenen Steuerthemen für Sie parat:


11.03.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag: DieZahlung für das 1. Quartal 2024 ist fällig.

  • Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag: Die Zahlung fürdas 1. Quartal 2024 ist fällig.

  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag:Anmeldung und Abführung für Februar 2024 bei Monatszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Februar2024 bei Monatszahlern.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für Februar 2024 istfällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 14.März. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschlägeund Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht fürBarzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar dreiTage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung derGegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist dieKapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem dieKapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.

10.04.24
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag:Anmeldung und Abführung für März 2024 bei Monatszahlern und für das1. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März2024 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2024 beiQuartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränktSteuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal2024.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2024 ist fällig.In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15.April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werdenZuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht fürBarzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar dreiTage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum10. Tag nach Ablauf des Monats daer Erbringung derGegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist dieKapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem dieKapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.



Das Wachstumschancengesetz musste schon mehrere Hürden überwinden und steht immer noch auf der Kippe, auch wenn ein Kompromiss den Umfang des Gesetzes bereits auf weniger als die Hälfte des ursprünglichen Entlastungsvolumens reduziert hat.
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.
Weil sich das Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz bis 2024 hinziehen wird, haben Bundestag und Bundesrat unstreitige Teile des Gesetzes in das jetzt verabschiedete Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen.
Das Bundesfinanzministerium hat erste Hinweise zu der ab 2025 geplanten Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich gegeben.
Mit dem nächsten Bürokratieentlastungsgesetz sollen Aufbewahrungsfristen verkürzt und Schriftformerfordernisse so weit wie möglich reduziert werden.
Das MoPeG wirkt sich im Steuerrecht zumindest indirekt aus, da künftig bestimmte Befreiungsregelungen bei der Grunderwerbsteuer ins Leere laufen können, auch wenn sich für 2024 vorerst noch nichts ändern soll.
Durch das MoPeG treten 2024 wichtige Änderungen für Personengesellschaften in Kraft, insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält zusätzliche Verbesserungen bei der Abschreibung und einige weitere Änderungen.
Eine nachträgliche Teilleistung aus einer Abfindungsvereinbarung kann dazu führen, dass die ermäßigte Besteuerung der gesamten Abfindung als außerordentliche Einkünfte wegfällt.
Ab 2022 gilt für viele kleinere Photovoltaikanlagen eine Steuerbefreiungsregelung, zu der das Bundesfinanzministerium jetzt viele Zweifelsfragen beantwortet hat.


Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält zusätzliche Verbesserungen bei der Abschreibung und einige weitere Änderungen.
Mit einem umfangreichen Steueränderungsgesetz, das vor allem Erleichterungen und Vereinfachungen enthält, will die Bundesregierung neue Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen.
Die staatlichen Corona-Hilfen erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften.
Spätestens Ende Juni 2023 müssen die Endabrechnungen für die Überbrückungshilfen vorliegen, während für die Neustarthilfen die Frist schon am 31. März 2023 ausgelaufen ist.
Selbstständige, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte erhalten die EPP in der Regel durch eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das III. Quartal 2022.
Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz werden vor allem Fristen und bereits bestehende Steuererleichterungen in der Corona-Krise verlängert.
Die Investitionsfrist für Investitionsabzugsbeträge aus den Jahren 2017 und 2018 wird voraussichtlich bis Ende 2022 verlängert.
Die Neustarthilfe steht jetzt nicht mehr nur Soloselbstständigen offen, sondern auch kleinen Personen- und Kapitalgesellschaften.
Für Betriebsausgaben gilt beim Abzug von Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium dasselbe wie bei Werbungskosten, nämlich dass die gesetzliche Abzugsbeschränkung verfassungsgemäß ist.
Die Bundesregierung hat im Januar zahlreiche Verbesserungen für die Überbrückungshilfe III beschlossen, die dadurch noch mehr Betrieben offensteht und in vielen Fällen höher ausfällt.


Eine nicht ausgezahlte Energiepreispauschale dürfen Arbeitnehmer nicht beim Arbeitgeber einfordern, sondern müssen diese durch Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2022 beim Finanzamt geltend machen.
Wenn nachträgliche Änderungen in einem elektronischen Fahrtenbuch nicht in der Datendatei selbst dokumentiert werden, liegt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor.
Mietet der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Stellplatz für den Dienstwagen an, mindert die Miete den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung des Dienstwagens.
Arbeitnehmer können nicht ihren Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale verklagen, sondern müssen stattdessen eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben, um die Pauschale zu erhalten.
Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte steigen 2024 um rund 4 %, wobei der Anstieg im Osten wieder höher ausfällt als im Westen.
Erneut macht sich die bis vor kurzem hohe Inflation in einem deutlichen Anstieg der Sachbezugswerte bemerkbar.
Ab 2023 fällt die eTIN weg, weshalb das Bundesfinanzministerium Hinweise zur Ermittlung der Steueridentifikationsnummer eines Arbeitnehmers für die Lohnsteuerbescheinigung gibt.
Als Grundlohn für die Berechnung steuerfreier Zuschläge ist nicht der im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum tatsächlich gezahlte, sondern der arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitslohn maßgeblich.
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.
Weil sich das Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz bis 2024 hinziehen wird, haben Bundestag und Bundesrat unstreitige Teile des Gesetzes in das jetzt verabschiedete Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen.


Die auf einen Ausschüttungsanspruch entfallende Kapitalertragsteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit, womit die Ausschüttung doppelt mit Steuer belastet wird.
Trotz Privatnutzungsverbots spricht zumindest im Rahmen einer verdeckten Gewinnausschüttung ein Anscheinsbeweis für die private Fahrzeugnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer.
Die Löschung einer Limited im britischen Handelsregister führt zu einer Schlussbesteuerung mit Aufdeckung der stillen Reserven.
Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kann auch dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, wenn die Auftraggeber ihre Verträge nur mit der Gesellschaft abgeschlossen haben.
Anders als bei der Lohnsteuer gilt für eine verdeckte Gewinnausschüttung ohne Fahrtenbuch oder ähnliche Maßnahmen grundsätzlich ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer ein betriebliches Fahrzeug auch privat nutzt.
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Ist ein GmbH-Anteil mit deutlich abweichenden Gewinnbezugs- und Stimmrechten verbunden, dann ist das auch bei der steuerlichen Bewertung dieses Anteils zu berücksichtigen.
Auf Steuern, für die nach den Billigkeitsregelungen während der Corona-Pandemie ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hätte, können keine Nachzahlungszinsen erhoben werden.
Das Bundesamt für Justiz wird erst nach Ostern mit der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren beginnen, wenn der bis Ende 2022 einzureichende Jahresabschluss bis dahin immer noch nicht vorliegt.
Eine GmbH hat keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Leistungen, die in erster Linie den privaten Interessen ihres Geschäftsführers und dessen Angehörigen dienen.


Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt, sodass dieses nun verkündet werden und in Kraft treten kann.
Wenn nachträgliche Änderungen in einem elektronischen Fahrtenbuch nicht in der Datendatei selbst dokumentiert werden, liegt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor.
Auch Influencer und Personen mit ähnlichen Tätigkeiten können Ausgaben für Accessoires, Kosmetik oder Kleidungsstücke nicht als Betriebsausgaben geltend machen.
Ein Einzelunternehmer mit mehreren voneinander unabhängigen Gewerbebetrieben kann den Höchstbetrag für Investitionsabzugsbeträge potenziell mehrfach ausschöpfen.
Bei der pauschalen Versteuerung der Überlassung von Logenplätzen sind die anteiligen Ausgaben für Leerplätze nicht zu berücksichtigen.
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert zu ermöglichen.
Der Bundesfinanzhof stellt die Folgen des Forderungsverzichts durch den Gesellschafter einer Personengesellschaft klar.
Das Wachstumschancengesetz musste schon mehrere Hürden überwinden und steht immer noch auf der Kippe, auch wenn ein Kompromiss den Umfang des Gesetzes bereits auf weniger als die Hälfte des ursprünglichen Entlastungsvolumens reduziert hat.
Allein formale Mängel bei der Buchführung rechtfertigen noch keine Schätzungsbefugnis des Finanzamts, sofern es nicht auch sachliche Mängel gibt, die eine Schätzung nahelegen.
Die Schwellenwerte für die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse zur Bestimmung der Größenklasse eines Unternehmens sollen um rund 25 % angehoben werden.


Im Fall der Ist-Versteuerung kommt es bei einer Banküberweisung nicht auf das Datum der Werstellung, sondern auf das Buchungsdatum des Zahlungseingangs an.
Für den Anspruch auf die Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe kommt es nicht auf den Leistungsort an, sondern darauf, dass der Betrieb im Inland ansässig ist.
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.
Die bis zum 31. Dezember 2023 befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie wird nicht über den Jahreswechsel hinaus verlängert.
Das Bundesfinanzministerium hat ein Urteil des Bundesfinanzhofs akzeptiert, demzufolge der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die kurzfristige Vermietung nicht voraussetzt, dass die vermieteten Wohn- und Schlafräume in einem fest mit dem Boden verbundenen Gebäude liegen.
Das Bundesfinanzministerium hat erste Hinweise zu der ab 2025 geplanten Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich gegeben.
Nicht in allen Fällen ist ein unrichtig oder unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt zu zahlen.
Ein Dienstleister, der die Einfuhr und Verzollung eines Gegenstands im Auftrag eines anderen Unternehmens vornimmt, schuldet zwar die Einfuhrumsatzsteuer, hat aber keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer.
Auch freiwillige Zuwendungen der Zuschauer an einen Streamer gehören zu dessen umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen aus der Erbringung einer Unterhaltungsleistung.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält zusätzliche Verbesserungen bei der Abschreibung und einige weitere Änderungen.


Erst bei einer üblichen Fahrzeit von mehr als einer Stunde für die einfache Wegstrecke kommt die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung in Frage.
Eine nicht ausgezahlte Energiepreispauschale dürfen Arbeitnehmer nicht beim Arbeitgeber einfordern, sondern müssen diese durch Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2022 beim Finanzamt geltend machen.
Die Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium der DFG erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendienzahlungen.
Mietet der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Stellplatz für den Dienstwagen an, mindert die Miete den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung des Dienstwagens.
Arbeitnehmer können nicht ihren Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale verklagen, sondern müssen stattdessen eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben, um die Pauschale zu erhalten.
Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte steigen 2024 um rund 4 %, wobei der Anstieg im Osten wieder höher ausfällt als im Westen.
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.
Weil sich das Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz bis 2024 hinziehen wird, haben Bundestag und Bundesrat unstreitige Teile des Gesetzes in das jetzt verabschiedete Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen.
Die höheren Lohnabschlüsse aufgrund der Inflation führen zu deutlich höheren Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung für 2024.
Eine nachträgliche Teilleistung aus einer Abfindungsvereinbarung kann dazu führen, dass die ermäßigte Besteuerung der gesamten Abfindung als außerordentliche Einkünfte wegfällt.


Die unentgeltliche Überlassung einer Immobilie an die Eltern oder Schwiegereltern zählt nicht als Eigennutzung und verhindert damit nicht, dass ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn entstehen kann.
Wird von einem großen, selbstgenutzten Wohngrundstück ein Teil abgetrennt und verkauft, greift die Steuerbefreiung eines Spekulationsgewinns für selbstgenutzte Immobilien nicht.
Die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts ist kein Veräußerungsvorgang, der die Voraussetzungen eines steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts erfüllen würde.
Weil die Finanzämter Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide nicht bearbeiten, was Voraussetzung für eine gerichtliche Überprüfung der neuen Regeln wäre, unterstützen der Bund der Steuerzahler und der Verband Haus und Grund Untätigkeitsklagen gegen die Finanzämter in mehreren Bundesländern.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält zusätzliche Verbesserungen bei der Abschreibung und einige weitere Änderungen.
Ob nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, ist anhand der umgebauten Teilfläche zu beurteilen, soweit sie ein eigenständiges Wirtschaftsgut dastellen kann.
Auch Mieter können grundsätzlich die Steuerermäßigung für vom Vermieter oder der Hausverwaltung veranlasste haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen.
Ab 2022 gilt für viele kleinere Photovoltaikanlagen eine Steuerbefreiungsregelung, zu der das Bundesfinanzministerium jetzt viele Zweifelsfragen beantwortet hat.
Mit einem umfangreichen Steueränderungsgesetz, das vor allem Erleichterungen und Vereinfachungen enthält, will die Bundesregierung neue Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen.
Verkauft ein Ehegatte nach der Scheidung seinen Anteil am gemeinsamen Haus, aus dem er schon vorher ausgezogen ist, an seinen Expartner, kann dies zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn führen.


Nur wer sich zu mindestens 10 % am gesamten Pflegeaufwand einer anderen Person beteiligt, kann einen Pflegepauschbetrag als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Die Kosten für die Unterbringung in einer Pflege-WG stellen eine steuerlich abziehbare außergewöhnliche Belastung dar.
Die Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium der DFG erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendienzahlungen.
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.
Als außergewöhnliche Belastung abziehbare Ausgaben sind nicht um eine Ersatzleistung zu kürzen, sofern die Ersatzleistung selbst steuerpflichtig ist.
Für die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags eines freiwilligen Mitglieds ist auch das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners zu berücksichtigen, wenn dieser privat versichert ist.
Dass der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten die Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzt, ist jedenfalls in gewissen Grenzen nicht verfassungswidrig.
Der Grund oder der Umfang einer Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ändern nichts daran, dass die Erstattung als negative Sonderausgaben zu steuerpflichtigen Einnahmen führt.
Die Reform der Pflegeversicherung wirkt sich nicht nur auf die Beiträge, sondern vor allem auch auf die Leistungen aus.
Die im Krankengeld enthaltenen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die beim Progressionsvorbehalt ebenfalls berücksichtigt werden, sind steuerlich nicht abziehbar.

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Til Weßel
CORDES & WESSEL
Steuerberater / Rechtsanwalt

Friedrich-Barnewitz-Straße 1
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Tel 0381 / 519 27 17
Fax 0381 / 519 08 48
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Rechtsanwaltskammer Mecklenburg - Vorpommern
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Telefon: 0385 / 511 96 00
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Grafik, Konzeption und Umsetzung: Kempka&Scholz
www.kempka-scholz.de

Fotografie: Christian Möller
www.moegrafie.de

Berufsrecht
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberatung
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgeszt (DVStB)
- Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
- Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer www.bstbk.de unter Downloads.

Rechtsberatung
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Fachanwaltsordnung (FAO)

Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Gerling Firmen und Privatversicherungs AG, Postfach 2127, 30021 Hannover

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1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
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2.3 Newsletter

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  • dies nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) DSGVO für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses mit der betroffenen Person erforderlich ist.

In anderen Fällen werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.

4. Analyse-Dienste für Webseiten, Tracking

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Rechtsgrundlage für die Verwendung der Analyse-Tools ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO. Die Webseitenanalyse liegt im berechtigten Interesse unserer Kanzlei und dient der statistischen Erfassung der Seitennutzung zur fortlaufenden Verbesserung unserer Kanzleiwebseite und des Angebots unserer Dienstleistungen.

5. Ihre Rechte als betroffene Person

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  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offen gelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern,
  • falls möglich die geplante Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung,
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  • sofern die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen als betroffene Person erhoben worden sind, die verfügbaren Informationen über die Datenherkunft,
  • ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und angestrebten Auswirkungen automatisierter Entscheidungsfindungen,
  • ggf. im Fall der Übermittlung an Empfänger in Drittländern, sofern kein Beschluss der EU-Kommission über die Angemessenheit des Schutzniveaus nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO vorliegt, Informationen darüber, welche geeigneten Garantien gem. Art. 46 Abs. 2 DSGVO zum Schutze der personenbezogenen Daten vorgesehen sind.

6.2 Berichtigung und Vervollständigung

Sofern Sie feststellen, dass uns unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen vorliegen, können Sie von uns die unverzügliche Berichtigung dieser unrichtigen Daten verlangen. Bei unvollständigen Sie betreffenden personenbezogenen Daten können sie die Vervollständigung verlangen.

6.3 Löschung

Sie haben ein Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), sofern die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Information oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist und einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

  • Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Die Rechtfertigungsgrundlage für die Verarbeitung war ausschließlich Ihre Einwilligung, welche Sie widerrufen haben.
  • Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt, die wir öffentlich gemacht haben.
  • Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung von uns nicht öffentlich gemachter personenbezogener Daten eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
  • Ihre personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, erforderlich.

Kein Anspruch auf Löschung besteht, wenn die Löschung im Falle rechtmäßiger nicht automatisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und Ihr Interesse an der Löschung gering ist. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung.

6.4 Einschränkung der Verarbeitung

Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

  • Sie bestreiten die Richtigkeit der personenbezogenen Daten. Die Einschränkung kann in diesem Fall für die Dauer verlangt werden, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie verlangen statt Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
  • Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht länger für die Zwecke der Verarbeitung benötigt, die Sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
  • Sie haben Widerspruch gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt. Die Einschränkung der Verarbeitung kann solange verlangt werden, wie noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, dass die personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsan­sprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Bevor wir die Einschränkung aufheben, haben wir die Pflicht, Sie darüber zu unterrichten.

6.5 Datenübertragbarkeit

Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden: Sie können von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu übermitteln. Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln. 

6.6 Widerspruch

Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) oder auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten) beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für ein auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) oder Buchst. f) DSGVO gestütztes Profiling. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung einlegen. Das gilt auch für ein Profiling, das mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht. Nach Ausübung dieses Widerspruchsrechts werden wir die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für Zwecke der Direktwerbung verwenden.

Sie haben die Möglichkeit, den Widerspruch telefonisch, per E-Mail, Telefax oder an unsere zu Beginn dieser Datenschutzerklärung aufgeführte Postadresse unserer Kanzlei formlos mitzuteilen.

6.7 Widerruf einer Einwilligung

Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung kann telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder an unsere Postadresse formlos mitgeteilt werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die aufgrund der Einwilligung bis zum Eingang des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt. Nach Eingang des Widerrufs wird die Datenverarbeitung, die ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruhte, eingestellt.

6.8 Beschwerde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, können Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einlegen, die für den Ort Ihres Aufenthaltes oder Arbeitsplatzes oder für den Ort des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.

7. Google Maps

Diese Website benutzt Google Maps zur Darstellung eines Lageplans. Google Maps ist ein Dienst der Google Inc. ("Google"). Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Erfassung, Bearbeitung sowie der Nutzung der automatisch erhobenen sowie der von Ihnen eingegeben Daten durch Google, einer seiner Vertreter, oder Drittanbieter einverstanden. Die Nutzungsbedingungen für Google Maps und nähere Informationen finden Sie hier:

8. Stand und Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung hat den Stand vom 25. Mai 2018. Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu gegebener Zeit zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern und/oder an geänderte Behördenpraxis oder Rechtsprechung anzupassen.